Gesetzliche Versicherung

Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, werden die Kosten für Ihre Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch innerhalb der Sprechzeiten oder per Mail falls Sie Interesse an einem Therapieplatz haben. Vor Therapiebeginn findet ein Erstgespräch statt, in dem ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen kann. Dabei kläre ich gerne Ihre Fragen und wir schauen gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung angeraten ist und erfolgversprechend erscheint. Im Anschluss an das Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob Sie auf meine Warteliste aufgenommen werden möchten.

Wichtig: Leider beträgt die Wartezeit für gesetzlich versicherte Patient:innen in meiner Praxis aktuell in der Regel über 12 Monate. Die Wartezeit ist abhängig von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit innerhalb meiner Arbeitszeiten. In Ausnahmefällen ist ein schnellerer Therapiestart möglich, was jedoch von verschiedenen Faktoren abhängt.

Private Krankenversicherung

In der Regel erstatten die privaten Krankenkassen die Kosten für Ihre Psychotherapie. Grundsätzlich hängt dies jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab und muss vor Beginn der Therapie geklärt werden. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte haben in der Regel einen Anspruch auf Psychotherapie. Bitte fordern Sie bei Ihrer Beihilfestelle die Unterlagen für eine Psychotherapie an. Bei Unklarheiten stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Selbstzahlende

Die Kosten für Beratung sowie Therapie werden selber getragen. Da Ihre Psychotherapie bei keinem Kostenträger dokumentiert wird, bleiben Sie absolut anonym. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).